Expertise

 

Die Kanzlei hilft Unternehmen:

  • Die Anforderungen an Compliance zu kennen
  • Ihre Bedeutung für das eigene Unternehmen zu verstehen
  • Compliancebezogene Maßnahmen und Verfahren zu entwickeln, umzusetzen und zu verbessern
  • Compliance zu überwachen.

Abfallmanagement

Altautos, Elektroaltgeräte, Batterien und Verpackungen

Gesetzgeber weltweit haben einzelne Abfallströme wie die in der Überschrift aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Abfallmanagements herausgelöst und der Wirtschaft übertragen. Heute sind Hersteller, Importeure und Vertreiber verpflichtet, diese Abfälle zu sammeln und zu verwerten. Zum Zweck der Steuerung müssen sie sich behördlich registrieren sowie Dokumentations- und Meldepflichten erfüllen. Trotz gleichgelagerter Ziele und Verfahren sind in allen Ländern Besonderheiten zu beachten. Eine der nächsten großen Herausforderungen ist die Rücknahme und Entsorgung alter Batterien aus eCars.

Stoffrecht

Die europäischen Verordnungen REACH und CLP

Mit REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) will die Europäische Union alle Stoffe und Gemische, die für den europäischen Markt hergestellt, importiert und vertrieben werden, erfassen, bewerten und dem Gefahrenpotential entsprechend überwachen. Die Verordnung trat 2006 in Kraft. Die European Chemicals Agency (ECHA) geht davon aus, dass die volle Umsetzung der Verordnung die Zeit bis 2020 in Anspruch nehmen wird. Die 3 Registrierungswellen der Altstoffe liegen hinter der EU: die letzte in 2018 betraf die kleinen Mengen > 1t/Jahr.

CLP (Classification, Labelling and Packaging ) setzt das weltweite System GHS (Globally Harmonized System) für Stoffe und Gemische in enger Verzahnung mit REACH für die EU um.

Andere substanzbezogene Rechtsvorschriften

Trotz des klaren Ziels, das Flickwerk der chemischen Gesetzgebung zu beseitigen, regelt die REACH-Verordnung eine Reihe von Ausnahmen. Wichtige Beispiele sind Abfälle, Medikamente, Lebensmittel und Kosmetika.

Produktbezogene Anforderungen

Stoffverbote, Energieeffizienz, Ökodesign und Produktsicherheit

Produktbezogene Regelungen zum Schutze von Arbeitnehmern, Nutzern und der Umwelt haben eine komplexe Landschaft geformt. Allgemeine Regelungen wie die EU Produktsicherheitsrichtlinie (DE: Produktsicherheitsgesetz von 2011) und zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen ergänzen einander oder schließen einander aus. Aktuelle Beispiele:

  • Die Stoffverbote der RoHS-Richtlinie für elektrische und elektronische Produkte steht neben denen der REACH-Verordnung.
  • Die Zahl der Kandidatenstoffe, für die Hersteller Informationspflichten erfüllen müssen, ist von anfänglich 14 auf inzwischen 201 angewachsen (Stand: Dezember 2019).
  • Die Zahl der Produkte, die spezifische Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz erfüllen und entsprechend gekennzeichnet werden müssen, nimmt ständig zu.
  • Ebenso die Liste der Produkte, die wie Waschmaschinen, Glühbirnen und Fernsehgeräte ein Energielabel haben müssen.

Urheberrechtsabgaben

Verwertungsgesellschaften nehmen Hersteller und Vertreiber in Anspruch

Viele kennen die GEMA, die in Deutschland für Musikschaffende Abgaben erhebt. Seit etlichen Jahren haben die Verwertungsgesellschaften in Europa damit begonnen, die fortschreitende Digitalisierung unseres täglichen Lebens in ihrem Aufgabenbereich nachzuvollziehen. Sie beziehen Schritt für Schritt u.a. PCs, Drucker, Scanner, Smartphones und Set Top Boxen in die Abgabenpflicht ein, um Musikern, Schriftstellern und bildenen Künstlern Einnahmen für Ihre Werke zu erwirtschaften. Verwertungsgesellschaften erheben Abgaben für die gesetzlich erlaubte analoge oder digitale Privatkopie sowie für die analoge Reprographie zum eigenen Gebrauch. Die Erweiterung der Abgabenpflicht führt naturgemäß zu vielen offenen Rechtsfragen und erheblichen Unterschieden im Vergleich der Mitgliedsstaaten.

Medizintechnik

Die ITK-Technologie ist in der Medizin noch nicht richtig angekommen

Die Digitalisierung macht vor der Medizin nicht halt. Unter dem Schlagwort „Telemedizin“ werden schon seit einiger Zeit folgende Aspekte erörtert:

  • Die elektronische Kommunikation zwischen Beteiligten des Gesundheitswesens, namentlich niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern;
  • Telemedizinische Anwendungen zur Behandlung und zur Überwachung von Patienten ohne den Besuch einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses;
  • Softwareunterstützung für Diagnose und Therapie;
  • Seit neuestem sind Apps für Tablets und Smartphones hinzugekommen, deren Bedeutung für die Beteiligten des Gesundheitswesens noch weitgehend unbekannt sind.

Auf dem Weg in diese Digitalisierung des medizinischen Alltags sind zahlreiche Rechtsfragen zu beantworten, namentlich aus den Bereichen Datensicherheit und -schutz, Vertragsgestaltung, Entgelte, Supportfunktionen.

Labortechnik

Gentechnisch veränderte Mikroorganismen stellen hohe Anforderungen

In den letzten Jahren sind die Sicherheitsanforderungen an chemische, mikrobiologische, diagnostische und biotechnische Laboratorien gestiegen. Dies beruht u.a. auf der Entwicklung von Medikamenten, die auf gentechnisch manipulierten Organismen beruhen. Damit steigen auch die Anforderungen an erfolgreiche behördliche Genehmigungsverfahren und ans Projekt- und Partnermanagement.