Kanzlei HJ Lückefett

In meine Beratungstätigkeit fließen die Erfahrungen aus ganz unterschiedlichen Stationen meiner beruflichen Praxis ein

  • aus 11 Jahren als Beamter der Landesverwaltung Baden-Württemberg.
  • aus 15 Jahren als Manager bei Hewlett-Packard in Deutschland und in Brüssel.
  • aus 12 Jahren als geschäftsführender Mitgesellschafter eines compliance-orientierten Beratungsunternehmen, heute die 1cc GmbH, Holzgerlingen.

Kontakt

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Fax: +49 7021 507392
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Aktuelles

Datenbanken politisch beliebt – Die EU Rahmenverordnung für Energiekennzeichen

2018-12-15

…verpflichtet die EU Kommission, eine Produktdatenbank aufzubauen, die alle Produkte enthält, neue Produkte und gebrauchte Importprodukte, die ein Energiekennzeichen tragen müssen. Sie müssen registriert werden, bevor sie erstmals auf den Markt gebracht werden. Sie ist Teil des European Product Registry for Energy Labelling (EPREL) project.

Expertise

Die Kanzlei stellt ihre Expertise Herstellern, Handelsunternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand zur Verfügung.

Die Kanzlei hilft Unternehmen:

  • Die Anforderungen an Compliance zu kennen
  • Ihre Bedeutung für das eigene Unternehmen zu verstehen
  • Compliancebezogene Maßnahmen und Verfahren zu entwickeln, umzusetzen und zu verbessern
  • Compliance zu überwachen.

Abfallmanagement

Altautos, Elektroaltgeräte, Batterien und Verpackungen

Gesetzgeber weltweit haben einzelne Abfallströme wie die in der Überschrift aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Abfallmanagements herausgelöst und der Wirtschaft übertragen. Heute sind Hersteller, Importeure und Vertreiber verpflichtet, diese Abfälle zu sammeln und zu verwerten. Zum Zweck der Steuerung müssen sie sich behördlich registrieren sowie Dokumentations- und Meldepflichten erfüllen. Trotz gleichgelagerter Ziele und Verfahren sind in allen Ländern Besonderheiten zu beachten. Eine der nächsten großen Herausforderungen ist die Rücknahme und Entsorgung alter Batterien aus eCars.

Stoffrecht

Die europäischen Verordnungen REACH und CLP

Mit REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) will die Europäische Union alle Stoffe und Gemische, die für den europäischen Markt hergestellt, importiert und vertrieben werden, erfassen, bewerten und dem Gefahrenpotential entsprechend überwachen. Die Verordnung trat 2006 in Kraft. Die European Chemicals Agency (ECHA) geht davon aus, dass die volle Umsetzung der Verordnung die Zeit bis 2020 in Anspruch nehmen wird. Die 3 Registrierungswellen der Altstoffe liegen hinter der EU: die letzte in 2018 betraf die kleinen Mengen > 1t/Jahr.

CLP (Classification, Labelling and Packaging ) setzt das weltweite System GHS (Globally Harmonized System) für Stoffe und Gemische in enger Verzahnung mit REACH für die EU um.

Andere substanzbezogene Rechtsvorschriften

Trotz des klaren Ziels, das Flickwerk der chemischen Gesetzgebung zu beseitigen, regelt die REACH-Verordnung eine Reihe von Ausnahmen. Wichtige Beispiele sind Abfälle, Medikamente, Lebensmittel und Kosmetika.

Produktbezogene Anforderungen

Stoffverbote, Energieeffizienz, Ökodesign und Produktsicherheit

Produktbezogene Regelungen zum Schutze von Arbeitnehmern, Nutzern und der Umwelt haben eine komplexe Landschaft geformt. Allgemeine Regelungen wie die EU Produktsicherheitsrichtlinie (DE: Produktsicherheitsgesetz von 2011) und zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen ergänzen einander oder schließen einander aus. Aktuelle Beispiele:

  • Die Stoffverbote der RoHS-Richtlinie für elektrische und elektronische Produkte steht neben denen der REACH-Verordnung.
  • Die Zahl der Kandidatenstoffe, für die Hersteller Informationspflichten erfüllen müssen, ist von anfänglich 14 auf inzwischen 201 angewachsen (Stand: Dezember 2019).
  • Die Zahl der Produkte, die spezifische Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz erfüllen und entsprechend gekennzeichnet werden müssen, nimmt ständig zu.
  • Ebenso die Liste der Produkte, die wie Waschmaschinen, Glühbirnen und Fernsehgeräte ein Energielabel haben müssen.

Urheberrechtsabgaben

Verwertungsgesellschaften nehmen Hersteller und Vertreiber in Anspruch

Viele kennen die GEMA, die in Deutschland für Musikschaffende Abgaben erhebt. Seit etlichen Jahren haben die Verwertungsgesellschaften in Europa damit begonnen, die fortschreitende Digitalisierung unseres täglichen Lebens in ihrem Aufgabenbereich nachzuvollziehen. Sie beziehen Schritt für Schritt u.a. PCs, Drucker, Scanner, Smartphones und Set Top Boxen in die Abgabenpflicht ein, um Musikern, Schriftstellern und bildenen Künstlern Einnahmen für Ihre Werke zu erwirtschaften. Verwertungsgesellschaften erheben Abgaben für die gesetzlich erlaubte analoge oder digitale Privatkopie sowie für die analoge Reprographie zum eigenen Gebrauch. Die Erweiterung der Abgabenpflicht führt naturgemäß zu vielen offenen Rechtsfragen und erheblichen Unterschieden im Vergleich der Mitgliedsstaaten.

Medizintechnik

Die ITK-Technologie ist in der Medizin noch nicht richtig angekommen

Die Digitalisierung macht vor der Medizin nicht halt. Unter dem Schlagwort „Telemedizin“ werden schon seit einiger Zeit folgende Aspekte erörtert:

  • Die elektronische Kommunikation zwischen Beteiligten des Gesundheitswesens, namentlich niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern;
  • Telemedizinische Anwendungen zur Behandlung und zur Überwachung von Patienten ohne den Besuch einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses;
  • Softwareunterstützung für Diagnose und Therapie;
  • Seit neuestem sind Apps für Tablets und Smartphones hinzugekommen, deren Bedeutung für die Beteiligten des Gesundheitswesens noch weitgehend unbekannt sind.

Auf dem Weg in diese Digitalisierung des medizinischen Alltags sind zahlreiche Rechtsfragen zu beantworten, namentlich aus den Bereichen Datensicherheit und -schutz, Vertragsgestaltung, Entgelte, Supportfunktionen.

Labortechnik

Gentechnisch veränderte Mikroorganismen stellen hohe Anforderungen

In den letzten Jahren sind die Sicherheitsanforderungen an chemische, mikrobiologische, diagnostische und biotechnische Laboratorien gestiegen. Dies beruht u.a. auf der Entwicklung von Medikamenten, die auf gentechnisch manipulierten Organismen beruhen. Damit steigen auch die Anforderungen an erfolgreiche behördliche Genehmigungsverfahren und ans Projekt- und Partnermanagement.

Partner

Mit einer Hand läßt sich kein Knoten knüpfen - die Partner der Kanzlei

  • Circular Economy Research (CER) GmbH

    Die CER GmbH ist ein Forschungs- und Beratungsunternehmen, das sich auf Elemente der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) spezialisiert hat, die über die Rückführung von Rohstoffen in den Produktionskreislauf hinaus gehen. Sie bietet eine Plattform von Experten, die große, mittlere und kleine Unternehmen oder Politiker über den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen von Geschäftsmodellen berät, die auf der Verlängerung der Nutzungsdauer von Geräten basieren.

  • Fraunhofer Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) Hannover

    Im Mittelpunkt der Arbeit des Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin stehen präventivmedizinische Arbeiten, umwelt-, arbeitsplatz- und verbraucherbezogene Risikoabschätzungen sowie die Entwicklung diagnostischer Methoden und innovativer Therapiekonzepte ebenso wie die Prüfung und Registrierung von Chemikalien, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, präklinische und klinische Pharmaforschung und -entwicklung sowie Allergie- und Asthmaforschung.

  • Shanghai Second Polytechnic University (SSPU)

    SSPU ist eine ingenieurwissenschaftliche Universität. Außerdem bietet die SSPU synchronisiert mit den Ingenieurwissenschaften Wirtschaftswissenschaften, Business Administration, Literatur und Naturwissenschaften. Insgesamt umfasst das Bildungsangebot 31 universitäre (Master Degree) und 30 berufliche Ausbildungsgänge.

  • ITS Baden-Wuerttemberg e.V.

    ITSBW ist ein Kompetenzzentrum. Seine Tätigkeit umfasst die Bereiche Verkehrstelematik und Verkehrsinformationsdienste, Gesundheitstelematik und Telemedizin, mobile Kommunikation sowie das intelligente Haus und alltagsunterstützende Technik.

  • 1cc GmbH

    1cc GmbH ist ein Beratungs- und Serviceunternehmen, das in den Bereichen Abfallmanagement, stoff- und produktbezogener Umweltschutz sowie wegen Urheberrechtsabgaben als „verlängerte Werkbank“ ihrer Kunden tätig ist. Die 1cc GmbH bietet ihre Beratung und Services weltweit an. Das Unternehmen gehört der Unternehmensgruppe der 4SquareReturn an.

  • MLT

    MLT Medizin- und Labortechnik ist ein Beratungs- und Serviceunternehmen, das sich auf Laboreinrichtung und  -betrieb spezialisiert hat. Angeboten werden u.a. Risk Assessment, Projektplanung und -realisierung, Compliance Management und biotechnologische Seminare & Schulungen.

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73230 Kirchheim/Teck

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