Urheberrechtsabgaben auf Gebrauchtgeräte zulasten der Kreislaufwirtschaft
2023-06-15
Eine neue Barriere zu mehr Reparatur und Wiederaufarbeitung gebrauchter IT-Geräte
In meine Beratungstätigkeit fließen die Erfahrungen aus ganz unterschiedlichen Stationen meiner beruflichen Praxis ein
Für einen Kontakt zur Kanzlei:
Telefon: +49 7021 489525
Fax: +49 7021 507392
Mobil: +49 160 94827031
E-Mail: lawyer@lueckefett-law.com
2023-06-15
Eine neue Barriere zu mehr Reparatur und Wiederaufarbeitung gebrauchter IT-Geräte
Gesetzgeber weltweit haben einzelne Abfallströme wie die in der Überschrift aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Abfallmanagements herausgelöst und der Wirtschaft übertragen. Heute sind Hersteller, Importeure und Vertreiber verpflichtet, diese Abfälle zu sammeln und zu verwerten. Zum Zweck der Steuerung müssen sie sich behördlich registrieren sowie Dokumentations- und Meldepflichten erfüllen. Trotz gleichgelagerter Ziele und Verfahren sind in allen Ländern Besonderheiten zu beachten. Eine der nächsten großen Herausforderungen ist die Rücknahme und Entsorgung alter Batterien aus eCars.
Mit REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) will die Europäische Union alle Stoffe und Gemische, die für den europäischen Markt hergestellt, importiert und vertrieben werden, erfassen, bewerten und dem Gefahrenpotential entsprechend überwachen. Die Verordnung trat 2006 in Kraft. Die European Chemicals Agency (ECHA) geht davon aus, dass die volle Umsetzung der Verordnung die Zeit bis 2020 in Anspruch nehmen wird. Die 3 Registrierungswellen der Altstoffe liegen hinter der EU: die letzte in 2018 betraf die kleinen Mengen > 1t/Jahr.
CLP (Classification, Labelling and Packaging ) setzt das weltweite System GHS (Globally Harmonized System) für Stoffe und Gemische in enger Verzahnung mit REACH für die EU um.
Trotz des klaren Ziels, das Flickwerk der chemischen Gesetzgebung zu beseitigen, regelt die REACH-Verordnung eine Reihe von Ausnahmen. Wichtige Beispiele sind Abfälle, Medikamente, Lebensmittel und Kosmetika.
Produktbezogene Regelungen zum Schutze von Arbeitnehmern, Nutzern und der Umwelt haben eine komplexe Landschaft geformt. Allgemeine Regelungen wie die EU Produktsicherheitsrichtlinie (DE: Produktsicherheitsgesetz von 2011) und zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen ergänzen einander oder schließen einander aus. Aktuelle Beispiele:
Viele kennen die GEMA, die in Deutschland für Musikschaffende Abgaben erhebt. Seit etlichen Jahren haben die Verwertungsgesellschaften in Europa damit begonnen, die fortschreitende Digitalisierung unseres täglichen Lebens in ihrem Aufgabenbereich nachzuvollziehen. Sie beziehen Schritt für Schritt u.a. PCs, Drucker, Scanner, Smartphones und Set Top Boxen in die Abgabenpflicht ein, um Musikern, Schriftstellern und bildenen Künstlern Einnahmen für Ihre Werke zu erwirtschaften. Verwertungsgesellschaften erheben Abgaben für die gesetzlich erlaubte analoge oder digitale Privatkopie sowie für die analoge Reprographie zum eigenen Gebrauch. Die Erweiterung der Abgabenpflicht führt naturgemäß zu vielen offenen Rechtsfragen und erheblichen Unterschieden im Vergleich der Mitgliedsstaaten.
Die ITK-Technologie ist in der Medizin noch nicht richtig angekommen
Die Digitalisierung macht vor der Medizin nicht halt. Unter dem Schlagwort „Telemedizin“ werden schon seit einiger Zeit folgende Aspekte erörtert:
Auf dem Weg in diese Digitalisierung des medizinischen Alltags sind zahlreiche Rechtsfragen zu beantworten, namentlich aus den Bereichen Datensicherheit und -schutz, Vertragsgestaltung, Entgelte, Supportfunktionen.
Gentechnisch veränderte Mikroorganismen stellen hohe Anforderungen
In den letzten Jahren sind die Sicherheitsanforderungen an chemische, mikrobiologische, diagnostische und biotechnische Laboratorien gestiegen. Dies beruht u.a. auf der Entwicklung von Medikamenten, die auf gentechnisch manipulierten Organismen beruhen. Damit steigen auch die Anforderungen an erfolgreiche behördliche Genehmigungsverfahren und ans Projekt- und Partnermanagement.
Sie ist ein Beratungs- und Serviceunternehmen vorrangig zur Erlangung und Sicherstellung von Compliance. Das Serviceportfolie umfasst deshalb regulatorische und technische Beratung, Gefahrstoffmanagement, SVHC-Analytik sowie Unterstützung von Marketing, Start-ups und Forschungsprojekten. Hans-Jochen Lückefett ist Mitgesellschafter dieses Unternehmens.
Die CER GmbH ist ein Forschungs- und Beratungsunternehmen, das sich auf Elemente der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) spezialisiert hat, die über die Rückführung von Rohstoffen in den Produktionskreislauf hinaus gehen. Die CER GmbH hat in den Jahren 2019 bis 2022 an einem vom BMBF geförderten Projekt „EffizientNutzen – Datenbasierte Geschäftsmodelle für die Kaskadennutzung und verlängerte Produktnutzung von Elektro(nik)produkten“ mitgearbeitet. Daraus sind verschiedene Veröffentlichungen von Klaus Hieronymi und Hans-Jochen Lückefett über die […]
Im Mittelpunkt der Arbeit des Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin stehen präventivmedizinische Arbeiten, umwelt-, arbeitsplatz- und verbraucherbezogene Risikoabschätzungen sowie die Entwicklung diagnostischer Methoden und innovativer Therapiekonzepte ebenso wie die Prüfung und Registrierung von Chemikalien, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, präklinische und klinische Pharmaforschung und -entwicklung sowie Allergie- und Asthmaforschung.
SSPU ist eine ingenieurwissenschaftliche Universität. Außerdem bietet die SSPU synchronisiert mit den Ingenieurwissenschaften Wirtschaftswissenschaften, Business Administration, Literatur und Naturwissenschaften. Insgesamt umfasst das Bildungsangebot 31 universitäre (Master Degree) und 30 berufliche Ausbildungsgänge. Hans-Jochen Lückefett hat dort von 2012 bis 2019 als Gastprofessor Vorlesungen zum Themenkreis des industriellen Umweltschutzes gehalten.
ITSBW ist ein Kompetenzzentrum. Seine Tätigkeit umfasst die Bereiche Verkehrstelematik und Verkehrsinformationsdienste, Gesundheitstelematik und Telemedizin, mobile Kommunikation sowie das intelligente Haus und alltagsunterstützende Technik. Hans-Jochen Lückefett hat für dieses Kompetenzzentrum in 2014 Abschlußberichte für 2 Untersuchungen in der Region Stuttgart vorgelegt: Doc2Hos für die modellhafte Erprobung elektronischer Kommunikation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten sowie HosCRM für telemedizinische Ansätze der Betreuung nichtstationärer Patienten durch Kliniken der Region Stuttgart.
1cc GmbH ist ein Beratungs- und Serviceunternehmen, das in den Bereichen Abfallmanagement, stoff- und produktbezogener Umweltschutz sowie wegen Urheberrechtsabgaben als „verlängerte Werkbank“ ihrer Kunden tätig ist. Die 1cc GmbH bietet ihre Beratung und Services weltweit an. Das Unternehmen gehört heute der Unternehmensgruppe der 4SquareReturn an. Hans-Jochen Lückefett war bis 2013 geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens. Home
MLT Medizin- und Labortechnik ist ein Beratungs- und Serviceunternehmen, das sich auf Laboreinrichtung und -betrieb spezialisiert hat. Angeboten werden u.a. Risk Assessment, Projektplanung und -realisierung, Compliance Management und biotechnologische Seminare & Schulungen. Hans-Jochen Lückefett arbeitet mit MLT seit 2012 zusammen. Seit Gründung der Chemlogis GmbH ist auch sie Kooperationspartner. Home
Kanzlei HJ Lückefett
Rosenhofweg 8
73230 Kirchheim/Teck
Email: lawyer@lueckefett-law.com
Telefon: +49 7021 489525
Fax: +49 7021 507392
Mobil: +49 160 94827031
WIr melden uns umgehend bei Ihnen. Felder mit * sind Pflichtfelder.